Mehrwertsteuer-Steuererleichterungen

Verantwortlichkeiten des Verkäufers und des Verbrauchers

Laut Finanzministerium müssen diejenigen, die Waren vermarkten und verkaufen, sicherstellen, dass der Käufer die Voraussetzungen für die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes erfüllt und dass der entsprechende Steuervorteil gewährt wird.

Die Anwendung der ermäßigten Sätze setzt voraus, dass der Käufer in eigener Verantwortung eine Erklärung über die Verwendung der gekauften Waren für eines der förderfähigen Projekte (Restaurierung, Umbau, Renovierung) abgibt, zusammen mit einer Kopie des Genehmigungsdokuments (Baugenehmigung oder DIA), damit die notwendigen Überprüfungen zwischen der Erklärung des Kunden und der tatsächlichen Verwendung der gekauften Waren durchgeführt werden können.

Es sollte außerdem betont werden, dass der Käufer verpflichtet ist, den Verkäufer über diese Änderung zu informieren, wenn die Steuervergünstigung nicht mehr verfügbar ist, damit dieser eine Gutschrift zur Zahlung der zusätzlich fälligen Steuer ausstellen kann.


🏠 ERSTES HAUSBAUEN

REDUZIERTER MEHRWERTSTEUERSATZ AUF 4%

Objektive Anforderungen

  1. Die Immobilie darf keine Luxusimmobilie sein (die Immobilie darf keine Luxusmerkmale aufweisen, gemäß den im Dekret vom 2. August 1969 festgelegten Kriterien).
  2. Nicht Eigentümer, auch nicht anteilig, selbst nicht im Rahmen einer gesetzlichen Regelung des Miteigentums im gesamten Staatsgebiet, der Rechte an Eigentum, Nießbrauch, Nutzung, Wohnen und bloßem Besitz eines anderen Wohnhauses sein.

Erforderliche Dokumente

  • Kopie des Personalausweises
  • Kopie der gültigen Steuernummer oder Krankenversicherungskarte
  • Selbstzertifizierung
  • Kopie der von der Gemeinde ausgestellten Baugenehmigung (oder Mitteilung über den Beginn der Tätigkeit/Beglaubigte Mitteilung über den Beginn der Tätigkeit, die an die Gemeinde gesendet wurde)

🔧 RESTAURIERUNG, KONSERVATIVE SANIERUNG UND RENOVIERUNG

MEHRWERTSTEUER AUF 10%

Geplante Interventionen

Für alle Gebäudesanierungsprojekte gilt ein Mehrwertsteuersatz von 10 %. Im Einzelnen:

  1. Die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Beschaffungs- oder Werkverträgen zur Durchführung folgender Maßnahmen: Sanierung, konservative Umgestaltung, Umstrukturierung
  2. Der Kauf von Waren, ausgenommen Rohstoffe und Halbfertigprodukte, die für die Durchführung der in Artikel 3 Buchstabe c) und d) des Konsolidierten Gesetzes über die gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen im Bauwesen, genehmigt durch Präsidialdekret Nr. 380 vom 6. Juni 2001, genannten Restaurierungs-, Sanierungs- und Gebäudesanierungsmaßnahmen geliefert werden.

Erforderliche Dokumente

  • Kopie des Personalausweises
  • Kopie der gültigen Steuernummer oder Krankenversicherungskarte
  • Selbstzertifizierung
  • Kopie der DIA- oder SCIA-Bescheinigung oder Baugenehmigung + technischer Bericht

🛠️ GEORDNETE UND AUSSERGEWÖHNLICHE WARTUNG

MwSt. 22%

Um davon zu profitieren

Bei außerordentlichen Instandhaltungsarbeiten kann der ermäßigte Mehrwertsteuersatz nur auf die Erbringung von Dienstleistungen und nicht auf den Verkauf von Fertigprodukten angewendet werden.

Um vom ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 10 % zu profitieren, kann die Rechnung an das Unternehmen ausgestellt werden, das die Arbeiten ausführt. Dieses stellt dann den Materialeinkauf und die Installation zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz in Rechnung.

Allerdings können Sie bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung Steuervorteile in Anspruch nehmen, indem Sie die Zahlung per Banküberweisung vornehmen.


🪑 MÖBELBONUS

50% ABZUG

So funktioniert es

Mit dem Gesetzesdekret Nr. 63/2013 wurde ein zusätzlicher Steuerabzug von 50 % für den Kauf von Möbeln und Großgeräten der Energieeffizienzklasse A+ oder höher (A für Backöfen) zur Einrichtung von renovierten Immobilien eingeführt. Hauptvoraussetzung für den Steuerabzug ist der Abschluss des Renovierungsprojekts.

Mit Rundschreiben Nr. 29/E vom 18. September 2013 präzisierte die Steuerbehörde die Regeln für die Inanspruchnahme des Steuerabzugs.

Die Zahlung kann per Banküberweisung unter Angabe der Rechnungsnummer erfolgen.


🏗️ BAUWESEN („TUPINI-GESETZ“)

MEHRWERTSTEUER AUF 10%

Bedingungen

Fertigprodukte für den Bau von Gebäuden, die den Anforderungen des Tupini-Gesetzes (Gesetz Nr. 408) entsprechen, profitieren vom ermäßigten Mehrwertsteuersatz.

Die Steuervergünstigungen gelten ausschließlich für „wesentliche“ Güter wie: SANITÄRARTIKEL / ARMATUREN / DUSCHKABINEN / DUSCHBAHNEN .

Erforderliche Dokumente

  • Kopie des Personalausweises
  • Kopie der gültigen Steuernummer oder Krankenversicherungskarte
  • Selbstzertifizierung
  • Kopie des DIA- oder SCIA-Berichts + technischer Bericht

♿ RABATTE FÜR BEHINDERTE

REDUZIERTER MEHRWERTSTEUERSATZ AUF 4%

Bedingungen

Für Menschen mit Behinderungen, die Hilfsmittel und Geräte erwerben, wird außerdem eine Mehrwertsteuerermäßigung von 4 % gewährt, sofern sie über ein spezielles ärztliches Rezept der örtlichen Gesundheitsbehörde (ASL) verfügen und das Produkt notwendig ist, um die persönliche Unabhängigkeit zu verbessern oder zu gewährleisten.

Erforderliche Dokumente

  • Kopie des Personalausweises
  • Kopie der gültigen Steuernummer oder Krankenversicherungskarte
  • Selbstzertifizierung
  • ASL-Behindertenzertifikat

Sobald die Unterlagen eingegangen sind und die Anforderungen geprüft wurden, kann der für Ihre spezielle Situation vorgesehene ermäßigte Mehrwertsteuersatz angewendet werden.